Das erste Gespräch dient dem persönlichen Kennenlernen. Wir nehmen uns ausreichend Zeit um etwaige Fragen zu klären, die Dauer der Behandlung zu besprechen und gemeinsam ein Ziel für die Behandlung zu erarbeiten.
Klinisch- psychologische Behandlung
Sie ist aktiv, lösungs- und ressourcenorientiert und erfordert die Mitarbeit des Klienten bzw. aller Beteiligten. Transparenz und somit Nachvollziehbarkeit der Behandlung ist für mich ebenso ein entscheidender Faktor für den Behandlungserfolg.
Bei der klinisch-psychologischen Behandlung handelt es sich um einen methodenübergreifenden Zugang, bei dem verschiedene wissenschaftlich fundierte Behandlungsansätze eingesetzt werden. In meiner praktischen Arbeit wende ich kognitive Methoden, achtsamkeitsbasierte Methoden, verhaltenstherapeutische Konzepte oder Entspannungsmethoden (etwa die progressive Muskelentspannung) an. Auch kreativ- gestalterische Prozesse können in der Behandlung verwendet werden.
Ein methodenübergreifender Zugang gewährleistet eine im Einzelfall bestmögliche Behandlung. Durch die Anpassung der Methoden an die Vorlieben und Bedürfnisse der jeweiligen Person kann der Behandlungserfolg noch weiter verbessert werden.
Die Tätigkeitsausübung der Klinischen- und Gesundheitspsychologen ist gesetzlich geregelt durch das Psychologengesetz 2013 (BGBl. I Nr. 182/2013). Eine ausführliche Information finden Sie in der Informationsbroschüre über Klinische Psychologie des Bundesministeriums für Gesundheit.
Dauer der Behandlung
Klinisch- psychologische Behandlung als effiziente Kurzzeittherapie gewährleistet bereits bei bis zu 10 Behandlungseinheiten gute Erfolge. Die Therapiedauer richtet sich nach den Beschwerden, sowie den Vorstellungen der Klienten.
Kosten
Mein Honorar beträgt 90 €/ Stunde (60 Minuten), es kann bar oder per Überweisung bezahlt werden. Sie erhalten von mir eine Honorarnote über die erbrachte Leistung. Eine Kostenrückerstattung für klinisch-psychologische Behandlung durch die Gebietskrankenkasse ist derzeit leider noch nicht möglich. Andere Krankenkassen und einige Krankenzusatzversicherungen übernehmen jedoch einen Großteil bzw. einen Teil der Kosten. Für klinisch-psychologische Diagnostik besteht eine 80% Kostenrefundierung bei Überweisung durch einen Vertragsarzt. Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrem Versicherungsträger.
Schweigepflicht
Klinische Psychologen sind durch das Psychologengesetz an eine gesetzlich geregelte Schweigepflicht gebunden (§ 37 Verschwiegenheitspflicht).
Sollte ein Austausch mit anderen Berufsgruppen, beispielsweise mit Fachärzten, notwendig sein, findet das nur im Einvernehmen mit dem Klienten statt.